Ehrenamtskarte in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus, so auch auf das Ehrenamt. Das Vereinsleben kann oft nur noch in reduziertem Rahmen ausgeübt werden, Organisationen und Einrichtungen müssen ihre Tätigkeit herunterfahren bzw. vorübergehend einstellen. So können die Ehrenamtlichen ihr Engagement nicht in dem gewohnten Umfang ausüben und kommen zum Teil nicht mehr auf die erforderliche Mindeststundenzahl, um die Ehrenamtskarte NRW zu erhalten.

Nach Abstimmung mit Verantwortlichen weiterer Bundesländer, die ebenfalls eine Ehrenamtskarte ausgeben, wird von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Empfehlung gegeben:

Wiederbeantragung der Ehrenamtskarte NRW:

Ehrenamtliche, die nur aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ihre sonst übliche Einsatzzeit nicht erreichen und somit die Voraussetzungen für den Wiedererhalt der Ehrenamtskarte NRW nicht erfüllen können oder konnten, kann dennoch die Gültigkeit der Ehrenamtskarte verlängert werden. Die entsprechenden Anträge auf Verlängerung der Gültigkeit der Ehrenamtskarte sollten seitens der Kommune wohlwollend geprüft und bewilligt werden. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass das Ehrenamt ohne die Pandemie in gewohnter Weise und mit entsprechender Stundenzahl ausgeübt worden wäre.

Erstantrag für eine Ehrenamtskarte NRW:

Bei Erstanträgen von Ehrenamtlichen sollte das Ehrenamt schon über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen, so dass die/der Ehrenamtliche begründen kann, dass „in der Vergangenheit“ die Mindeststundenzahl bereits erreicht wurde und lediglich aufgrund der Corona-Pandemie im letzten Jahr die Mindeststundenanzahl unterschritten wurde.

Diese Empfehlung wurde in den FAQs aufgenommen.