Informationen zur neuen EU-Datenschutzverordnung
Am 25. Mai 2018 wurde die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) wirksam. Mit der neuen Datenschutzverordnung hat die Europäische Union die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Betroffen davon ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft im Verein als solche oder deren Dauer sowie Platzierungen in Wettkämpfen.
Auf dem Engagementportal des Landes NRW finden sich hilfreiche Tipps und Dokumente sowie eine Checkliste, wie sich Vereine auf die bevorstehenden Änderungen der neuen DSGVO vorbereiten können. Unter anderem beantwortet Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die wichtigsten Fragen zur neuen Datenschutzverordnung.