Versicherungsschutz im Ehrenamt
Wer ein Ehrenamt übernimmt, denkt oft eher an die Unterstützung Anderer als an die eigene Sicherheit. Doch es kann hierbei ganz unverhofft genauso zu Schäden kommen, wie in anderen Alltagssituationen. Engagierte können sich bei Unfällen verletzen, anderen Personen oder auch fremde Eigentum Schaden zufügen. Aus diesem grund sind Ehrenamtliche gut beraten, sich über einenVersicherungsschutz zu informieren.

Unfallversicherung im Ehrenamt
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt in der Regel für Ehrenamtliche bei Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Rettungsdiensten sowie in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege. Die Ehrenamtlichen sind in der Regel automatisch über die Versicherung des Trägers mit versichert, das heißt über Berufgenossenschaften oder die Unfallkasse NRW. Mehr Infos im Merkblatt der Unfallkasse NRW.
Für die Bereiche, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht gilt, hat das Land NRW eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen. Diese greift aber nur dann, wenn der Ehrenamtliche nach dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt oder invalide ist. Die Landesversicherung greift außerdem im Todesfall. Mehr Infos im Flyer des Landes NRW.
Um Ehrenamtliche generell im Falle eines Unfalls zu schützen, können die Einrichtungen, Organisationen oder Vereine private Versicherungen für ihre Ehrenamtlichen abschließen. Mehr Infos in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Haftpflichtversicherung im Ehrenamt
Alle Institutionen, Einrichtungen, Organisationen oder Vereine sollten grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass die Freiwilligen bei ihrem ehrenamtlichen Einsatz haftpflichtversichert sind. Das ist auch im eigenen Interesse. Bei Vereinen beispielsweise ist möglicherweise sogar das Vereinsvermögen gefährdet, wenn ein Ehrenamtlicher einen Schaden verursacht und keine Haftpflichtversicherung besteht.
Ehrenamtliche, die sich in rechtlich unselbstständigen Initiativen oder Vereinigungen engagieren, sind über die Haftpflichtversicherung des Landes geschützt. Mehr Infos im Flyer des Landes NRW.